IMPRESSUM

MWM-Event Veranstaltungstechnik Marie-Luise Herweg
Olpener Straße 715
51109 Köln
0221/ 84 06 67
mwm-event@koeln.de

Vollständiger Firmenname
MWM-Event Veranstaltungstechnik Marie-Luise Herweg

Ort der Gewerbeberechtigung
Olpener Straße 715
51109 Köln
Germany

Inhaber
Inhabername: Marie-Luise Herweg
Umsatzsteuer ID: DE 122978039


Design und Umsetzung
Heise RegioConcept
www.heise-regioconcept.de


Haftungshinweis
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Streitigkeiten
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DATENSCHUTZ

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Im Folgenden fassen wir noch einmal für Sie die beiden Möglichkeiten zur Deaktivierung von Google Analytics zusammen:

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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermietungen

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbereiche der Firma M. Herweg. Alle Personen (Kunden, die in irgendeiner Weise mit der Firma M. Herweg in Geschäftsverbindung treten, erkennen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch vollständig an. Alle Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nach Eingang ausdrücklich widersprechen.
2. Unsere Preise verstehen sich ab Lager, zuzüglich Transport und Mehrwertsteuer. Bei allen technischen Geräten wird für die Mietentgelte eine maximale Funktions- und Einsatzdauer von 6 Stunden vorausgesetzt. Für den Betrieb über diese Einsatzzeit hinaus wird keine Gewähr übernommen.
3. Alle mit unseren Kunden vereinbarten Liefertermine werden wir nach Möglichkeit pünktlich und im vollen Umfang ihrer Bestellung einhalten. Sollte uns die Einhaltung der Vereinbarung nicht möglich sein, ist der Kunde nicht zum Auftragsrücktritt berechtigt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ausfallentschädigungen.
4. Nicht zurückgegebene oder unbrauchbar gewordene Gegenstände muss der Mieter dem Vermieter zum Neupreis erset¬zen.
5. Die Zahlung erfolgt in bar und sofort bei Übergabe sowie die angegebene Kaution. Ein gültiger Personalausweis ist vom Mieter vorzulegen.
6. Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, von unseren Kunden vor Auftragserfüllung eine A-Kontozahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Mahnkosten in Höhe von 5,00 € je Mahnung sowie Verzugszinsen in Höhe von 12 % zu berechnen.
7. Der Mieter kann den Mietvertrag vor Beginn der Mietzeit kündigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, eine Abstandssumme nach folgender Staffel zu zahlen: bis 14 Tage vor Miettag 50 %, danach 75 % des vereinbarten Mietbetrages.
8. Die Mietbedingungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Köln. Gerichtsstand für beide Teile ist das Amtsgericht Köln.
10. Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise nicht wirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht berührt.

Mietbedingungen

1. Die Mietbedingungen gelten für alle Personen (Mieter), die von der Firma M. Herweg (Vermieter) Gegenstände jeglicher Art mieten oder diese kostenlos leihweise zur Verfügung gestellt bekommen.
2. Der Mieter ist verpflichtet, alle gestellten Gegenstände schonend und nach Anleitung zu behandeln. Ausgehändigte An¬leitungen müssen beachtet werden. Der Mieter haftet ab Erhalt des Mietgutes bis zur Rückgabe für jede Beschä-digung oder den Verlust des Mietgegenstandes, unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust durch den Mieter selbst oder einen Dritten verursacht worden ist. Hierdurch entstehende Kosten für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Mietgegenstandes trägt der Mieter unabhängig von weiteren Schadensersatzansprüchen des Vermieters.
3. Der Mieter trägt alle Nebenkosten, die mit dem Betrieb der Mietgegenstände zusammenhängen und hat dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Voraussetzungen (Stromanschluss, Verlängerungskabel etc.) und eventuelle be-hördliche Auflagen erfüllt bzw. durchgeführt werden. Die vom Vermieter erhaltenen Gegenstände werden vom Mieter auf eigene Gefahr betrieben. Der Mieter hat die Pflicht, das Mietgut, solange es in seiner Obhut ist, gegen alle Risi-ken zu versichern. Während des Einsatzes und des Betriebes der Geräte muss stets eine Aufsichtsperson an¬wesend sein. Für etwaige Ausfallzeiten der Geräte haftet der Vermieter nicht.
4. Der Mieter hat das Mietgut in dem Zustand und der Form zurückzugeben, in welcher er es von dem Vermieter empfangen hat. Eine eventuell erforderliche Reinigung des Mietgutes durch den Vermieter, wird gesondert in Rech-nung gestellt. Nach Erhalt der Mietsachen hat sich der Mieter vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen und eventuelle Mängel dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Sollte der Vermieter nicht erreichbar sein, hat der Mieter in jedem Falle eine Nachricht mit Angabe des Datums, der Uhrzeit, des Namens und der Rufnummer auf dem Anruf-beantworter oder per Fax zu hinterlassen. Spätere Reklamationen sind nichtig.
5. Der Mieter hat die Pflicht, sich bei der Annahme der gemieteten Güter unverzüglich von der richtigen Menge zu überzeugen. Beanstandungen sind auf dem vom Vermieter zurückbehaltenen Lieferschein zu erwähnen.
6. Die Rücknahme des Mietgutes erfolgt unter Vorbehalt. Eine genaue Abrechnung kann erst erfolgen, nachdem der Vermieter die Möglichkeit hatte, das Mietgut eventuell zu reinigen und auf erkennbare Mängel oder Fehlmengen hin, zu untersuchen.
7. Bei vereinbarter Anlieferung oder Abholung des Mietgutes hat der Mieter dafür zu sorgen, dass er oder ein von ihm Bevollmächtigter zu dem vereinbarten Termin am Ort der Anlieferung oder Abholung anwesend und ausreichend Stellfläche vorhanden ist. Die Anlieferung des Mietgutes erfolgt nur bis in das Erdgeschoss hinter die erste ver-schließbare Türe. Bei Abholung des Mietgutes hat der Mieter dieses zur vereinbarten Uhrzeit sortiert und geordnet im Erdgeschoss bereitzustellen. Der Mietzins beinhaltet nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Ein-sammeln des Mietgutes.
8. Gibt der Mieter das Mietgut nicht termingerecht an den Vermieter zurück, gelten seine Pflichten aus dem Mietverhältnis bis zur Rückgabe fort; die Geltendmachung weitergehenden Schadens, bleibt dem Vermieter vorbehalten. Es ist jeweils der Mietzins in voller Höhe für jeden angefangenen Miettag zu zahlen. Wird das Mietgut trotz schriftlicher Aufforderung und einer Friststellung nicht zurückgegeben, kann der Vermieter statt der Rückgabe des Mietgutes, Schadensersatz in Höhe der Kosten für die Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Gegenstandes verlangen.
9. Sollte einzelne Bedingungen ganz oder teilweise nicht Rechtens sein, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht berührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Events

§ 1. Allgemeines
Auf alle geschlossene Verträge/Auftragsbestätigungen zwischen MWM Event (Auftragnehmer) und Kunden (Auftraggeber), finden folgende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung.
§ 2. Angebote / Verträge / Buchungen
Unsere Angebote sind freibleibend & haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Ein Vertrag / Buchung kommt zustande durch Annahme eines Angebotes in mündlicher oder schriftlicher Form, mündlicher oder schriftlicher Vertrag & eine entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung an den Auftraggeber übersendet wird.
§ 3. Rücktritt vom Vertrag / Auftragsstornierung
Ein Rücktritt oder Stornierung eines bereits mündlich oder schriftlich bestätigten Auftrag durch den Auftraggeber ist möglich, jedoch werden folgende Stornogebühren berechnet:
Rücktritt / Stornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung:
30% der vereinbarten Gage
Rücktritt / Stornierung bis 20 Tage vor der Veranstaltung:
50% der vereinbarten Gage
Rücktritt / Stornierung bis 10 Tage vor der Veranstaltung:
100 % der vereinbarten Gage
Ausnahmen:
Sollte MWM Event durch Absage einer Veranstaltung durch den Auftraggeber/Kunden zu einem anderen Auftrag/Termin kommen/vereinbaren, dann werden in diesem Falle die Stornokosten gesondert geregelt.
Rücktritt MWM Event vom Vertrag:
Kommt MWM Event infolge einer Krankheit etc. seinen Vertragsverpflichtungen nicht nach, so hat MWM Event dem Auftraggeber ein schriftliches ärztliches Attest zu übersenden/vorzulegen. MWM Event behält sich das Recht vor, in Folge von technischen Ausfällen, Krankheit, Unfall oder bei höherer Gewalt ohne Inanspruchnahme einer Konventionalstrafe/Regress durch den Auftraggeber vom Vertrag zurück zu treten.
§ 4 Preise / Zahlungen / Gage
Die Preise richten sich nach der schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden, in der Regel handelt es sich um Endverbraucherpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit von 19%) , sollte der Endpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sein, so wird in schriftlicher Form darauf hingewiesen.
Zahlungen/Gagen sind ausschließlich und ohne Abzüge nur an MWM Event unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung zu leisten. Zahlungen /Gagen sind direkt vor, während oder nach der Veranstaltung in bar und in Euro der vereinbarten Höhe zu leisten. Zahlungen in Form einer Überweisung durch den Auftraggeber sind möglich, sowie die vereinbarte Gage auf dem Konto von MWM Event vor der Veranstaltung gutgeschrieben wird. Eine Überweisung nach der Veranstaltung sowie die Zahlung mit Kreditkarten, Schecks etc. werden nicht akzeptiert.
§ 5 GEMA / Lizenzgebühren
Für die Anmeldung und Zahlung der Lizenzgebühren an die GEMA ist alleine der Veranstalter /Auftraggeber verantwortlich.
§ 6 Haftung
Der Veranstalter/Auftraggeber haftet ausschließlich vor, nach und während der Veranstaltung für Personen- und Sachschäden sowie ein Schaden nicht durch ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten durch MWM Event verursacht wurde.
Der Veranstalter/Auftraggeber haftet ebenfalls für Schäden an dem Equipment & Datenträgern von MWM Event die vor, nach oder während der Veranstaltung durch den Veranstalter/Auftraggeber oder deren Gäste verursacht wurden.
Kann MWM Event die vereinbarten Leistungen aufgrund von unvorgesehenen Umständen wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, einer behördlichen Anordnung oder Betriebsstörungen wie Stromausfall / Stromschwankungen beim Veranstalter/Auftraggeber usw. nicht erbringen, so hat der Veranstalter/Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, sowie hat der Veranstalter/Auftraggeber kein Recht auf Zurückhaltung der vereinbarten Zahlung/Gage und keinen Anspruch Schadensersatz.
§ 7 Leistungserbringung durch MWM Event
Die gesamte Leistungserbringung durch MWM Event umfasst die Anlieferung und den Aufbau des vereinbarten/gebuchten Equipments, die Durchführung der Veranstaltung sowie den Abbau und den Abtransport des Equipments. Der Aufbau und Abtransport findet soweit nichts anderes vereinbart wurde, unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung statt.
Solle der Aufbau/Abbau zu einer anderen Zeit erwünscht sein, so werden die Kosten für eine weitere Anfahrt und Abfahrt gesondert geregelt und schriftlich festgehalten.
Voraussetzungen:
- Freier Zufahrtsweg
- Barrierefreier Zugang zu den Räumlichkeiten
- Wettergeschützter Standort des Equipment
- Einwandfreie Stromzufuhr 220 Volt 16 A
§ 8 Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand
Grundsätzlich zählt das anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne aufgeführte Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen von MWM Event nicht gültig oder rechtlich unwirksam werden, so sind alle übrigen Bestimmungen nicht davon berührt. Alle unwirksamen Bestimmungen werden dann in ihrem Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt und umgeschrieben. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragsgegenstand. Mit der Übersendung einer schriftlichen Buchungsbestätigung per E-Mail, geht der Auftraggeber gemäß dem ihm vorliegenden Angebot vom Auftragnehmer einen rechtsverbindlichen Vertag mit dem Auftragnehmer ein. Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Köln.